Neue Praxishilfe Velowegnetzplanung
Meilenstein zur Umsetzung des Veloweggesetzes
„Seit dem 1. Januar 2023 ist das Veloweggesetz in Kraft. Darin werden Grundsätze zu
Velowegen formuliert und insbesondere die Kantone dazu verpflichtet, innert fünf Jahren
Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit in behördenverbindlichen Plänen festzuhalten.
[…] Sichere und attraktive Velowege zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie gut erkennbar sind und intuitiv genutzt werden können. Der Grundstein für diese Prinzipien wird bereits bei der Planung gelegt. Je einheitlicher das Verständnis von Hierarchien, Führungsformen und Projektierungsstandards ist, desto besser spielen die Velowegnetze in verschiedenen Regionen und Kantonen zusammen und desto selbsterklärender und einfacher befahrbar werden die Velowege. […]
Die vorliegende Praxishilfe soll Planungsbehörden und -fachleute bei dieser anspruchsvollen Arbeit unterstützen. Sie formuliert Grundsätze zur Velowegnetzplanung, definiert Begriffe, schlägt eine sinnvolle Netzhierarchie sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr vor und gibt Empfehlungen für das Vorgehen bei der Planung.“